Wahlarzt

Patient:innen haben das Recht, sich einen Arzt ihrer Wahl (Wahlarzt) auszusuchen. Mit den Krankenkassen besteht derzeit kein Vertragsverhältnis. Für alle medizinischen Leistungen in unserer Praxis bekommen Sie als Patient:in eine Rechnung gestellt. Die Preisgestaltung orientiert sich dabei an den Honoraren der Krankenkassen. Nach Bezahlung der Rechnung können Sie diese bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Als besonderen Service bieten wir Ihnen an, dies für Sie zu erledigen. Sie erhalten je nach Kasse bis zu 80 % von meiner Honorarnote rückerstattet. Privatversicherungen übernehmen je nach Vertragsbedingungen die verbleibenden Kosten.

 

Keine Kostenerstattung durch die Krankenkasse erfolgt, wenn Sie im selben Abrechnungszeitraum zusätzlich einen Vertragsarzt oder einen weiteren Wahlarzt des gleichen Fachgebietes in Anspruch genommen haben.

Vorteile eines Wahlarztes

Meist reicht eine wenige Minuten dauernde Untersuchung und Behandlung nicht aus. Überfüllte Warteräume, lange Wartezeiten auf einen Termin und Zeitdruck des Arztes finden Patienten beim Wahlarzt nicht vor. Als Wahlarzt habe ich die Möglichkeit, auf Ihre individuellen Bedürfnisse einzugehen. Dadurch steigen auch die Qualität der Behandlung und der Heilungserfolg. Sollte es notwendig sein, stellen mehrmalige Konsultationen in kurzer Zeit ebenfalls kein Problem dar.

Barrierefreiheit

Damit sich auch Patient:innen mit eingeschränkter Mobilität in unserer Praxis möglichst mühelos bewegen und wohlfühlen können, wurde diese barrierefrei und geräumig gestaltet. Meine Ordinationsassistentinnen (allesamt ausgebildete diplomierte Krankenschwestern) unterstützen Sie gerne mit ihrem pflegerischen Fachwissen bei bestehenden Bewegungsproblemen.

Mit dem Lift erreichen Sie unsere Praxis im ersten Stock, ein  Behindertenparkplatz befindet sich in unmittelbarer Nähe.


GHW NEUROLOGIE - Muchargasse 19 - 9900 Lienz - Telefon 0 48 52 - 70 117